Was ist das GEG?
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind die energetischen Vorgaben an Gebäude festgelegt. Die Energieeinsparverordnung (EnEV), sowie das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) hat das Gesetz abgelöst und deren Inhalte zu einer Vorschrift verbunden. Dabei sind die Mindestanforderungen an Neubauten im GEG im Vergleich zu den vorigen Verordnungen im Wesentlichen gleich geblieben. Die Kriterien für die bauliche Hülle wurden gelockert.
Das Wichtigste in Kürze:
- Welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen, werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist festgelegt.
- Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden sind im Gesetz enthalten.
- Die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten sind etwas geringer als in der zuvor geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV).
- Eigentümer von Bestandsgebäuden müssen bestimmte Nachrüst- und Austauschpflichten erfüllen.
- Bestimmte Nachrüst- und Austauschpflichten müssen Eigentümer von Bestandsgebäuden erfüllen.
- Zum Heizen oder auch Kühlen vom Gebäude, muss beim Neubau das GEG bestimmte Anteile an regenerativen Energien vorgeben.
In Deutschland entfallen ungefähr 35 Prozent des Energieverbrauchs auf Gebäude. Aktuell sind sie im Jahr für ungefähr 120 Millionen Tonnen des Treibhausgases CO2 verantwortlich. Diese Emissionen müssten um mehr als 40 Prozent reduziert werden, um die Klimaschutzziele bis 2030 zu erreichen und um weniger abhängig von Energieimporten zu werden.
Weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) finden Sie auf der Seite von der Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale.de